Wann muss der Hausmeister Schnee räumen?

Über die Wintermonate hinweg ist das Räumen von Schnee zwischen 7.00 und 21.00 Uhr Pflicht. Doch wer muss dieser Pflicht konkret nachkommen? Übernimmt ein Hausmeister viele Arbeiten rundum Haus und Garten, gehen Eigentümer oft davon aus, dass dieser auch für die Räumarbeiten zuständig ist. Wann dies gilt und wie sich eine entsprechende Einigung treffen lässt, zeigt unser Artikel auf.

Muss ein Hausmeister grundsätzlich Schnee räumen?

Grundsätzlich liegt die Räumpflicht alleine beim Eigentümer der Immobilie. Sofern keine andere Regelung oder Absprache besteht, hat der Eigentümer die Aufgaben zu übernehmen und muss auch für die Folgen eventueller Versäumnisse gerade stehen. Der Eigentümer hat jedoch die Möglichkeit, die Pflicht an Dritte weiterzugeben, wozu auch der Hausmeister gehören kann.

In der Praxis findet die Übertragung der Pflicht am häufigsten auf drei Personengruppen statt: die Mieter der Immobilie, den Hausmeister oder einen externen Dienstleister. In allen Fällen muss eine schriftliche Absprache zwischen beiden Seiten getroffen werden. Im Falle von Mietern ist dies über den Mietvertrag oder die Hausordnung zu klären. Mit dem Hausmeister und externen Dienstleistern ist explizit ein Vertrag aufzusetzen.

Wann übernimmt der Hausmeister die Räumarbeiten?

Jeder Hausmeister wird sich auf die vertraglichen Vereinbarungen berufen, die mit dem Eigentümer für die Pflege und Instandhaltung der Immobilie getroffen wurden. Zwar gibt es viele typische Arbeiten, die Eigentümer an den Hausmeister übergeben. Hieraus ist nicht herzuleiten, dass dieser automatisch für das Räumen von Schnee oder das Streuen der Gehwege und Auffahrten verantwortlich ist.

Als Eigentümer sollten Sie im Zweifelsfall einen Blick auf den bestehenden Vertrag werfen, den Sie mit Ihrem Hausmeister getroffen haben. Eine nachträgliche Ergänzung des Vertrags ist selbstverständlich möglich, sofern der Hausmeister zur Übernahme dieser Pflichten bereit ist. Ansonsten ist eine alternative Lösung zu finden, beispielsweise über einen externen Dienstleister wie unser vielseitiges AK-Team.

Pflichten des Hausmeisters eindeutig festlegen

Die Erwartungshaltung, welche Aufgaben und Pflichten ein Hausmeister übernimmt, sind von Eigentümer zu Eigentümer verschieden. Dies hängt von der Art und Ausstattung der Immobilie ab, genauso wie den Kosten für jede zusätzliche Dienstleistung. Umso wichtiger ist, sämtliche Aufgaben eindeutig schriftlich festzuhalten und hieraus herzuleiten, dass der Hausmeister nicht für zusätzliche Aufgaben verantwortlich ist.

Bei einer Zusammenarbeit mit dem AK-Team können Sie diverse Aufgaben rundum die Hauswartung (https://www.alles-klar.ch/hauswartung/) an einen erfahrenen Hausmeister übergeben. Wir stellen gerne das entsprechende Personal, mit dem Sie neben klassischen Arbeiten rundum Haus und Garten auch den Winterdienst an den Hausmeister übergeben können. Beachten Sie, dass Streusalz und weitere Arbeitsmittel für das Schneeräumen im Regelfall von Ihnen als Eigentümer zu stellen sind.

Mit dem AK-Team alle Pflichten verlässlich erledigen

Ob Winterdienst bei Schnee und Eis, die Pflege Ihrer Grünanlagen im Sommer oder sonstige Pflichten rundum Ihr Haus – mit dem AK-Team stellen Sie Ihr individuelles Leistungspaket exakt nach Ihren Wünschen zusammen. Mit unserem Hausmeister-Service bieten wir eine aktive Entlastung für private und gewerbliche Immobilien, wobei das Räumen von Schnee oder die Streupflicht gerne in den Vertrag mit eingeschlossen wird. Holen Sie sich noch heute Ihr unverbindliches Angebot ein, damit beim nächsten Schneefall alle Aufgaben klar verteilt sind.