Wie laut darf es bei der Gebäudereinigung werden?
Eine Gebäudereinigung ist immer mit Geräuschen verbunden, das lässt sich leider nicht vermeiden. Wenn die Reinigung in Büros und anderen gewerblichen Umgebungen über Nacht, am Wochenende bzw. generell außerhalb der Geschäftszeiten durchgeführt wird, stellt das auch kein Problem dar.
Beim Daytime Cleaning, also der Reinigung tagsüber mit voll besetzten Büros und eventuell sogar Besucherverkehr, sieht die Sache anders aus. Hier ist es von immenser Bedeutung, dass sich das Reinigungspersonal so still wie möglich verhält, um die Arbeitsabläufe, Telefongespräche und Meetings nicht zu stören. Vor allem aber müssen auch die verwendeten Geräte und Maschinen – allen voran die Staubsauger – möglichst leise arbeiten.
Lärm schadet der Konzentrationsfähigkeit
Großer und länger andauernder Lärm wirkt sich massiv auf die Konzentrationsfähigkeit aus und vermindert bei geistig arbeitenden Menschen die Produktivität. Nun lässt sich aber bei der Gebäudereinigung eine gewisse Geräuschentwicklung nicht vermeiden.
Schon das Umherlaufen der Reinigungskräfte oder Fussbodenwischen verursacht eine geringe, aber nicht zu eliminierende Geräuschkulisse. Das gilt erst recht für die Verwendung elektrischer Geräte wie Staubsauger oder Schrubb- und Poliermaschinen.
Laut der EU-Staubsauger-Verordnung, die mit den dort festgelegten Werten auch für die Schweiz gilt, darf ein Staubsauger maximal eine Lautstärke von 80 dB entwickeln. Das entspricht ungefähr dem Geräuschpegel einer belebten Kantine. Die Schmerzgrenze für das menschliche Gehör liegt bei 120 dB. Unser subjektives Empfinden für Lärm ist sehr sensitiv. Wird ein Gerät oder eine Maschine nur um 10 dB lauter, erfährt die wahrgenommene Lautstärke eine Verdoppelung.
Es gibt aber mittlerweile geräuscharme Geräte, die wir auch beim AK Team verwenden, um unsere Kunden möglichst wenig zu stören. Sie sind meist sogar energiesparender und effizienter als laute Staubsauger-„Monster“. Geräte mit einer Geräuschentwicklung um die 60 dB werden also als deutlich leiser wahrgenommen als ihr 80-dB-Gegenstück.
Wir schulen unser Personal auf Lärmvermeidung
Die Lärmentwicklung bei der Gebäudereinigung ist nicht nur eine Frage der eingesetzten Technik, sondern auch eine organisatorische. Unser Personal ist angewiesen, sich möglichst leise und diskret zu verhalten, wenn die Reinigung während der Geschäftszeiten unserer Kunden stattfindet. Laute Zurufe untereinander sind bei uns verpönt. Zudem nehmen wir uns, wenn möglich, immer die Räume vor, die gerade wenig oder gar nicht besetzt sind: Konferenzräume nur, wenn gerade kein Meeting stattfindet, Pausenräume nur ausserhalb der Pausenzeiten etc.
Sie wünschen mehr Infos zum Thema Lärm?
Dann sollten Sie sich mit uns zusammensetzen. Wir erläutern Ihnen gerne unsere Maßnahmen zur Lärmvermeidung, wenn Sie eine Gebäudereinigung durch das AK Team zu Ihren Geschäftszeiten wünschen. In einem persönlichen Gespräch können Sie uns auch Ihre Wünsche und Anforderungen schildern, damit wir gemeinsam eine für beide Seiten befriedigende Lösung finden. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit uns auf, um einen Termin zu vereinbaren.