Wohnungsreinigung nach Auszug – das sollten Mieter und Vermieter beachten

Eine gründliche Reinigung der Wohnung nach einem Auszug ist unerlässlich, damit sich neue Mieter schnell in den Wohnräumen wohlfühlen können. Leider kann die Wohnungsreinigung schnell zum Streitpunkt zwischen den bisherigen Mietern und ihren Vermietern werden – gerade bei einer unerwarteten Kündigung des Mietvertrags. Unser Artikel zeigt auf, was Mieter und Vermieter rundum die Reinigung der Wohnung wissen sollten und wie unser AK Team zur wertvollen Hilfe werden kann.

Die Pflichten als Mieter kennen

Die Reinigung der Wohnung gehört zu den grundlegenden Pflichten des Mieters. Der Auszug stellt keine Ausnahme dar, die bislang gewohnten Räume sind gepflegt und sauber zu verlassen. In vielen Mietverträgen ist die gängige Formulierung der „besenreinen“ Wohnung zu finden. Hiermit ist die ausziehende Mietpartei nicht verpflichtet, einen professionellen Dienstleister zu beauftragen, um eine umfassende Grundreinigung durchführen zu lassen.

Natürlich muss der Mieter die Endreinigung nicht selbst durchführen und kann sie an einen Partner wie das AK Team übergeben. Zum Problem wird der umgekehrte Fall: Der Mieter verlässt die Wohnung ohne jegliches Engagement. Und dies ist keine Seltenheit, beispielsweise wenn der Vermieter aufgrund der Verwahrlosung einer Messiewohnung eine Kündigung ausspricht. Hier ist bei Entrümpelung und Reinigung kaum Hilfe vom bisherigen Mieter zu erwarten.

Als Vermieter auf die Wohnungsreinigung bestehen

Für den Vermieter ist ein solcher Streitfall heikel. Grundsätzlich gilt: Weigert sich der Mieter, eine Endreinigung zum Auszug hin durchzuführen, kann der Vermieter diese veranlassen und in Rechnung stellen. Schließlich ist über den Mietvertrag eindeutig geregelt, in welchem Zustand die Wohnung zu übergeben ist.

Im Extremfall läuft dies auf eine Abklärung vor Gericht hinaus, wenn sich der ehemalige Mieter weigert, die Kosten zu übernehmen. Für den Vermieter gilt es hier, abzuwägen: Lohnt der Aufwand des juristischen Wegs, oder werden einfach selbst die Kosten für Entrümpelung und Grundreinigung übernommen? Speziell bei sozial schwächen Mietern ist die Zahlung der Rechnung unwahrscheinlich.

Ein weiterer Aspekt ist der zeitliche Faktor. Als Vermieter haben Sie ein grundlegendes Interesse, die möglichst schnell sauber zu bekommen, um sie erneut vermieten zu können. Eine schnelle Durchführung der Endreinigung liegt nahe, unabhängig von der Auseinandersetzung mit den bisherigen Mietern.

Eigene Reinigung oder professionelle Hilfe?

Natürlich muss es nicht immer zum Streit kommen. Wenn Mieter die Wohnung besenrein übergeben und keine Mängel festzustellen sind, haben Sie als Vermieter freie Wahl, wie Sie verfahren möchten. Hinterlässt die Wohnung einen grundlegend gepflegten Zustand, können Sie diese potenziellen Neumietern präsentieren.

Falls Sie Schwierigkeiten bei der Mietersuche haben oder eine gezielte Aufbesserung wünschen, ist die professionelle Hilfe durch einen Reinigungsdienstleister sinnvoll. Hier steht Ihnen das AK Team gerne zur Seite, mit langjähriger Erfahrung in der Baureinigung, Endreinigung und ähnlichen Bereichen, bei denen eine gründliche und großflächige Reinigung gewünscht wird.

Mit dem AK Team zur sauberen Mietwohnung

Selbst wenn Sie die Kosten der Wohnungsreinigung nach dem Auszug der Mieter selbst tragen – für eine schnellere Neuvermietung und den Werterhalt der Wohnung macht sich die Beauftragung eines Reinigungspartners stets bezahlt. Was dies konkret als Kosten bedeutet, erfahren Sie über Ihr persönliches und unverbindliches Angebot des AK-Teams. Sprechen Sie uns noch heute für eine verlässliche, kostenbewusste Wohnungsreinigung an!